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Grenzenlos lebenswert

12-07-05 Öffnungszeiten Bürgerbüro

An- und Abmeldungen



Rund um die Wohnung

Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nachkommen.

Wie kann ich mich anmelden?

Die An- oder Abmeldung kann persönlich bei den Bürgerbüros der Stadt Passau erfolgen. Die ist in Ausnahmefällen auch auf dem Postweg möglich. Alle Informationen und Vordrucke finden Sie hier.

Bringen Sie bitte die Wohnungsgeberbescheinigung, Personenstandsurkunden, sowie die Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderpass) für alle anzumeldenden Personen mit oder legen die Kopien dem Meldeschein bei.

Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn ein Wegzug ins Ausland erfolgt. In den übrigen Fällen verständigt die Zuzugsgemeinde die Wegzugsgemeinde vom Wohnungswechsel.

Umschreibung von Kfz-Papieren

Gleichzeitig können Sie bei der Anmeldung auch die Ummeldung des Kraftfahrzeugs vornehmen. Bitte gegebenenfalls ZBI (früher: Fahrzeugschein) zur Eintragung des aktuellen Wohnsitzes vorlegen.

Hier können Sie online Ihren Wunschtermin in einem der beiden Bürgerbüros auswählen: 

 Terminvereinbarungs-Button 

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