Pflegekinderwesen
Eine Pflegschaft kommt in Betracht, wenn Eltern aufgrund besonderer Umstände, z.B. einer schweren Erkrankung, einer Krise in der Partnerschaft, eigener Schul- oder Berufsausbildung etc. die Erziehungsverantwortung für ihr Kind vorübergehend oder längerfristig nicht übernehmen können. In diesen Fällen bieten Pflegefamilien eine wichtige Alternative, da das Kind damit die Chance erhält, in einem geregelten Umfeld zu leben, während die Eltern ihre persönliche Situation klären und neue Perspektiven für sich und ihr Kind entwickeln können.
Anschrift
Stadt Passau, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Vornholzstraße 40 A
94036 Passau
Telefon: +49 (0) 851/396-0
E-Mail: pflegekinderwesen@passau.de
Öffnungszeiten:
Teilweise Termine nur nach telefonischer Vereinbarung von Montag, Dienstag 08.00-16.00, Mittwoch, Freitag 08.00-12.00, Donnerstag 08.00-17.00 Bitte halten Sie mit der jeweiligen Dienststelle Rücksprache
Hinweis:
Personen, die direkt aus einem ausgewiesenen Risikogebiet* nach Passau eingereist sind, werden nur bedient, wenn sie nachweisen können, dass eine Ausnahme nach der Einreise-Quarantäne-Verordnung greift, insbesondere:
• Vorliegen eines negativen Corona-Tests welcher höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen wurde
• Dauer des Auslandsaufenthalts betrug weniger als 48 Stunden
Ist ein Nachweis nicht möglich, werden diese Personen der Gebäude verwiesen.
Für Sie zuständig
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Hadersdorfer
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