
Wohngeld
Seit mehreren Jahrzehnten hilft das Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) den einkommensschwachen Mietern und selbstnutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die angemessenen Wohnkosten zu tragen.
Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und gegebenenfalls in welcher Höhe, hängt derzeit von drei Faktoren ab
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
dem Gesamteinkommen dieser Haushaltsmitglieder und
der zu berücksichtigenden Miete (Bruttokaltmiete) oder Belastung.
Wohngeld-Plus-Reform:
Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen. Seien Sie versichert, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern (Link https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html). Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.
Wie wird Wohngeld beantragt?
Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Die entsprechende Auskunft sowie Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldstelle und online (siehe unten). Auf Ihren Wohngeldantrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt kostenfrei.
Die entsprechenden Formulare können Sie hier herunterladen:
Anschrift
Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia
Vornholzstr. 40
94036 Passau
Telefon: +49 (0) 851/396-0
E-Mail: poststelle@passau.de
Öffnungszeiten:
Bis auf Weiteres können bei der Wohngeldstelle grundsätzlich keine persönlichen Vorsprachen erfolgen.
Telefonisch sind wir für Sie Montag und Donnerstag von 13:00 – 15:00 Uhr erreichbar.
Weiterhin können Sie uns per Post (Vornholzstr. 40, 94036 Passau) oder über unsere E-Mail-Adresse wohngeldstelle@passau.de kontaktieren.
Eine Terminvereinbarung kann nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.