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Grenzenlos lebenswert

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet folgende Leistungen:

  • Kulter, Sport und Freizeit:

    Kinder  und Jugendliche von bedürftigen Familien sollen bei der Freizeitgestaltung nicht ausgeschlossen sein, sondern aktiv daran teilnehmen. Deswegen werden beispielsweise Mitgliedsbeiträge und Teilnahmegebühren von bis zu 15 Euro monatlich übernommen
  • Mittagessen in Kita, Schule und Hort:

    Wenn in der Kindertagesstätte, Schule oder im Hort regelmäßig warme Mittagessen angeboten werden, werden die Kosten hierfür in vollem Umfang übernommen.
  • Schulbedarf:

    Für die Anschaffung von notwendigen Lernmaterialien gibt es pro Schuljahr einen Zuschuss von 150 Euro. Zu Beginn des Schuljahres werden 100 Euro gezahlt und in der zweiten Hälfte die verbleibenden 50 Euro.
  • Lernförderung:

    Bedürftige Schülerinnen und Schüler können die Lernförderung in Anspruch nehmen, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele der jeweiligen Jahrgangsstufe (im Regelfall die Versetzung, aber auch z.B. elementare Kulturtechniken wie Lesen und Schreiben, ein ausreichendes deutsches Sprachniveau bzw. fehlende Ausbildungsreife) zu erreichen. Die Schule muss den Bedarf entsprechend bestätigen und von der Schule selbst dürfen keine vergleichbaren Angebote vorliegen.
  • Schülerbeförderung:

    Wer eine weiterführende Schule besucht, hat oftmals einen weiten Schulweg. Werden die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen und sind sie tatsächlich erforderlich, so werden die Kosten übernommen.

  • Tagesfahrten und Klassenausflüge:

    Für Kinder, die eine Kita (Kindergarten oder Kinderhort) besuchen und Schülerinnen und Schüler werden die Kosten für eintägige Ausflüge gezahlt. Für mehrtägige Fahrten und Ausflüge werden die Kosten wie bisher übernommen.

Bei Fragen helfen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter gerne weiter. Hier können Sie den Antrag auf Bildung und Teilhabe herunterladen

Weiterführende Informationen zum Thema Bildungspaket erhalten Sie hier.

Anschrift

Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia

Vornholzstr. 40

94036 Passau

Telefon: +49 (0) 851/396-0

E-Mail: poststelle@passau.de

Öffnungszeiten:

Termine:
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr,
Mo. u. Di. 13.00 Uhr -16.00 Uhr
Do. 13.00 Uhr -17.00 Uhr

Für Sie zuständig

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Robert Schießl Sachbearbeiter +49 851/396-156 +49 851/396-169 103
Petra Zajic Sachbearbeiterin +49 851/396-437 +49 851/396-169 102
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