Mietspiegel
Die Stadt Passau stellt einen qualifizierten Mietspiegel zur Verfügung. Seine Grundlage ist eine unabhängige repräsentative Datenerhebung, die vom Centrum für Marktforschung der Universität Passau in den ersten Monaten des Jahres 2017 durchgeführt wurde. Darauf aufbauend wurde im Arbeitskreis Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen ein Regressionsmietspiegel erstellt, der am 08.11.2017 sowohl von der Stadt Passau als auch von den Interessensvertretern von Mietern und Vermietern (Mieterverein Passau e.V. und Haus- und Grundbesitzerverein Passau e.V.) anerkannt worden ist. Dieser Mietspiegel wurde gem. § 558d Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit Wirkung vom 07.11.2019 für weitere zwei Jahre fortgeschrieben. Grundlage dieser Fortschreibung war die Steigerung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Höhe von 3,2%.
Auch dieser fortgeschriebene Mietspiegel wurde sowohl von der Stadt Passau als auch von den Interessensvertretern von Mietern und Vermietern anerkannt und gilt somit gem. § 558d Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für weitere zwei Jahre als qualifizierter Mietspiegel.
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