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Grenzenlos lebenswert

Für mehr Sicherheit: Stadtverwaltung empfiehlt Tempo 30 in der Gottfried-Schäffer-Straße

01.02.2023 - Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss

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Der Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit befasst sich in seiner Sitzung am Montag, 6. Februar, mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h für die Gottfried-Schäffer-Straße im Abschnitt zwischen der Abzweigung Theresienstraße (Fußgängerampel) und Marienbrücke in beiden Richtungen. Die Stadtverwaltung hat eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen.

Es wurde in den vergangenen Jahren mehrfach diskutiert, die Gottfried-Schäffer-Straße auf eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu beschränken. Die Verwaltung hat nun nochmals die Situation geprüft und bewertet. Das Ergebnis: Grundsätzlich beträgt die Regel-Innerortsgeschwindigkeit 50 km/h. Ein Abweichen hiervon ist nur unter den rechtlich vorgegebenen Voraussetzungen möglich. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 erscheint im Teilbereich von der Marienbrücke bis zur Fußgängerampel auf Höhe Theresienstraße als denkbar und sinnvoll. Zum einen werden in diesem Bereich Radfahrer in Richtung Innstadt auf die Straße ausgeleitet, und zum andern befindet sich gegenüber der Einmündung zum Unteren Sand ein großer, gut besuchter Kinderspielplatz. Radfahrer aus Richtung Innstadt/Innbrückgasse kommend müssen die Gottfried-Schäffer-Straße kreuzen, um zum Radweg in der Allee an der Innpromenade zu gelangen. Die unterschiedlichen Nutzungen führen zu erhöhten Querungen. Eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit würde deshalb die Verkehrssicherheit in diesem Bereich erhöhen.

Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses würde die Beschränkung auf 30 km/h auch über die Marienbrücke hinweg fortgesetzt, da ansonsten eine Lücke von unter 200 Metern bis zum nächsten Abschnitt mit Tempo 30 entstünde. Zur Verstetigung des Verkehrs wäre ein Lückenschluss angezeigt und rechtlich auch zulässig. Der Vorschlag ist insoweit mit der Polizeiinspektion Passau abgestimmt.

Von der Fußgängerampel auf Höhe Theresienstraße bis zum Karolinenplatz/Einmündung Nikolastraße liegen dagegen keine Tatbestände vor, die eine Reduzierung der Regelgeschwindigkeit auf 30 km/h begründen würden.
Seit Mitte 2017 haben Straßenverkehrsbehörden die Möglichkeit, vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altenheimen unter erleichterten Bedingungen Tempo 30 anzuordnen. In der Fürstenzeller Straße hat die Stadt Passau das 2018 nicht nur im Umgriff der Seniorenresidenz umgesetzt, sondern gleichzeitig auch einen Lückenschluss zum angrenzenden Tempo 30-Bereich vorgenommen, sodass diese Beschränkung nun zwischen der Abzweigung Hammerbachstraße und dem Ortszentrum Neustift auf einer Länge von etwa 550 Metern gilt. Darüber hinaus konnte Tempo 30 in der Neuburger Straße (Schulzentrum), Innstraße (Kinderkrippe der Universität, Adalbert-Stifter-Gymnasium, Klinikum), Kapuzinerstraße (Seniorenzentrum Innstadt-Villa, Klinik Jesuitenschlößl) und Reinhard-Raffalt-Straße (Anton-Schmidinger-Wohnheim) wegen der neuen Rahmenbedingungen realisiert beziehungsweise ausgeweitet werden. Zur Erhöhung der Sicherheit von Fußgängern in der Alten Rieser Straße im Bereich des Auersperg-Gymnasiums Freudenhain wurde im vergangenen Jahr eine zulässige Höchstgeschwindigkeit für den Fahrzeugverkehr von 20 km/h festgesetzt.

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