Fördermöglichkeiten
Die Stadt Passau zählt zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und der Bayerischen Regionalförderprogramme.
Förderfähig sind in erster Linie im Anlagenvermögen aktivierbare Investitionen in bauliche Anlagen, Maschinen und Einrichtungsgegenstände sowie die qualitative Verbesserung bestehender gewerblicher Tourismusbetriebe. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen bzw. zinsverbilligter Darlehen. Kleine Unternehmen (u.a. weniger als 50 Beschäftigte) können mit einem Zuschuss bis zu 20 % gefördert werden. Bei mittleren Unternehmen (u.a. 50 bis weniger als 250 Beschäftigte) beträgt der Zuschuss 10 %. Die Mindestinvestitionssumme beträgt in der Regel 250.000 Euro.
Förderbeispiele:
- Neuansiedlung von Betrieben
- Erweiterungsvorhaben bestehender Unternehmen
- Rationalisierungsmaßnahmen
- Erwerb stillgelegter oder von der Stilllegung bedrohter Betriebe, falls dadurch deren Fortbestand gesichert wird
Voraussetzung für die Gewährung dieser Fördermittel ist die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Vorhabens. Oberste Priorität genießt hierbei die Schaffung neuer bzw. die Sicherung bestehender Arbeitsplätze. Die Förderung muss grundsätzlich vor Vorhabensbeginn bei der Regierung von Niederbayern beantragt werden.
Des Weiteren können Existenzgründungen, Innovationen, Umweltschutzmaßnahmen sowie die Einführung zukunftsträchtiger Technologien gefördert werden.
Auskünfte und umfassende Informationen über die Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der Dienststelle Wirtschaftsförderung der Stadt Passau oder der Wirtschaftsabteilung der Regierung von Niederbayern.
Einen umfassenderen Überblick über die Fördermöglichkeiten bieten auch die Förderfibel von Invest in Bavaria.
Weiterführende Links
Go Digital
Go Digital ist ein Förderprogramm zur Unterstützung von erforderlichen Beraterleistungen zur digitale Transformation. Das Förderprogramm richtet sich an KMUs mit weniger als 100 Mitarbeitern und Niederlassung in Deutschland. Der Fördersatz liegt bei 50%.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Öffnungszeiten:
Zugang zum Gebäude von Montag - Mittwoch 08.00-16.00 Uhr, Donnerstag 08.00-17.00 Uhr, Freitag 08.00-12.00 Uhr. Teilweise Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Bitte halten Sie mit der jeweiligen Dienststelle Rücksprache.
Hinweis:
Personen, die direkt aus einem ausgewiesenen Risikogebiet* nach Passau eingereist sind, werden nur bedient, wenn sie nachweisen können, dass eine Ausnahme nach der Einreise-Quarantäne-Verordnung greift, insbesondere:
• Vorliegen eines negativen Corona-Tests welcher höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen wurde
• Dauer des Auslandsaufenthalts betrug weniger als 48 Stunden
Ist ein Nachweis nicht möglich, werden diese Personen der Gebäude verwiesen.
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