
Bauleitplanung (Vollzug BauGB)
Die Bauleitplanung regelt die Vorbereitung und Ausgestaltung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke im Stadtgebiet und steuert die raumbezogene Infrastruktur.
Hierzu werden konkrete Entwicklungsmaßnahmen – unter Berücksichtigung der räumlichen und sozialen Strukturen – verfolgt und Planungskonzepte unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange erarbeitet.
Im Rahmen der Bauleitplanung sind insbesondere die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Die Bauleitplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen bzw. zu entwickeln, die städtebauliche Gestalt sowie das für Passau charakteristische Orts- und Landschaftsbild zu erhalten.
Die gesetzliche Grundlage für die Bauleitplanung ist das – bundesweit geltende – Baugesetzbuch (BauGB). Als die wichtigsten ergänzenden Vorschriften sind hier die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Planzeichenverordnung (PlanzV) zu nennen.
Hauptinstrument der Bauleitplanung sind die Bauleitpläne. Hierunter sind der Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne zu verstehen:
Der, als vorbereitender Bauleitplan anzusehende Flächennutzungsplan umfasst das gesamte Stadtgebiet von Passau und stellt die vorhandene und beabsichtigte Bodennutzung dar. Dadurch wird er zur Grundlage der detaillierteren Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan bindet nur die öffentlichen Stellen, er entfaltet gegenüber Dritten keine Rechtswirkung.
Bebauungspläne umfassen nur Teilbereiche des Stadtgebietes und werden von der Stadt Passau als Satzung erlassen. Anders als der Flächennutzungsplan – binden die Bebauungspläne nicht nur die öffentlichen Stellen, sondern sind unmittelbar rechtswirksam gegenüber jedermann.
Neben diesen Bauleitplänen existieren in Passau – als weitere, die Bodennutzung regelnde städtebauliche Satzungen – Außenbereichssatzungen und Innenbereichssatzungen, wie z.B. die Ortsabrundungssatzung.
Die Aufstellung, Änderung sowie auch die Aufhebung des Flächennutzungsplanes bzw. der Bebauungspläne und der städtebaulichen Satzungen erfolgt in detailliert im Baugesetzbuch geregelten Verfahren.
Die Öffentlichkeit hat – im Rahmen dieser Vorschriften – in diesen Verfahren ein Informations- bzw. Mitwirkungsrecht. Ansprechpartner für die Öffentlichkeit ist die Dienststelle Stadtplanung.
Anschrift:
Stadt Passau, Neues Rathaus
Rathausplatz 3
94032 Passau
Telefon: 0851/396-300, -344
Fax: 0851/396-491
E-Mail: stadtplanung@passau.de
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