Mit dem Fahrrad zur Schule

Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Kinder unter 8 Jahren mit Fahrrädern Gehwege benutzen, auch wenn Radwege vorhanden sind. Sie dürfen nicht auf der Fahrbahn fahren.

8- und 9-Jährige können noch auf dem Gehweg fahren, wenn Sie sich auf der Fahrbahn unsicher fühlen.  Hier sollte dann aber an allen Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten besonders aufgepasst werden.

Ab dem 10. Lebensjahr muss jeder Radler die Fahrbahn oder den Radweg benutzen.

Wichtig ist darüber hinaus ein verkehrssicheres Fahrrad:

Quelle / Rechte: www.pd-f.de / Staiger

Sollten Sie konkrete Fragen zum sicheren Schulweg Ihres Kindes haben, wenden Sie sich bitte an unsere Straßenverkehrsbehörde oder an die Verkehrsplanung.

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