Landschaftsbestandteile (LB)

Entweder wichtige Grünbestände im dicht bebauten Bereich oder örtlich bedeutende Lebensräume, oft mit gefährdeten Arten. Meist handelt es sich um Wäldchen, artenreiche Wiesenstandorte und Teiche. Die Stadt besizt insgesamt 11 geschützte Landschaftsbestandteile.

Hier sehen Sie Bilder der einzelnen Landschaftsbestandteile:

LB "Lüftenegger Inseln":

 

Donauinseln mit regelmäßig von Hochwässern überflutenden Auwäldern (Silberweiden- und Eschen-Auen); dürfen zum Schutz einer ungestörten Entwicklung nicht betreten werden.

 

Verordnung zum LB "Lüftenegger Inseln"

 



LB "Schwenddoblgraben":

 

Überwiegend von mageren Wiesen und Weiden geprägtes Kerbtälchen im Inntal an der Landesgrenze zu Österreich.

 

Verordnung LB Schwendoblgraben

 

 

 



LB "Unterfeld":

 

Großenteils von mageren Wiesenstandorten geprägtes Schutzgebiet im Nordosten des Stadtgebietes; herausragende Tier- und Pflanzenvorkommen (Orchideen, Schmetterlinge).

 

Verordnung zum LB "Unterfeld"

 

 

 



  LB "Dobel am Gaißaweg I und II":

 

Offenes Bachtal in Schalding l. d. D.

 

Verordnung zum LB "Dobl am Gaißaweg I"

 

Verordnung zum LB "Dobl am Gaißaweg II"

 

 



  LB "Dachsenschleifholz":

 

Magere Wiesen und naturnaher Wald an der linken Talflanke der Gaißamündung in die Donau.

 

Verordnung LB Dachsenschleifholz

 

 



LB "Gründoblweiher":

 

Extensiv genutzter, ca. 1 ha großer Fischteich mit Verlandungsbereichen westlich der Autobahn, Erlenbruchwald und umgebenden Feuchtwiesen (bedeutender Amphibien-Lebensraum und Vorkommen des Weißen Gebirgs-Krokus).

 

Verordnung LB Gründoblweiher

 

 

LB "Tongrubenweiher":

 

Aufgelassene Lehmgrube mit Weiher und spontaner Gehölzentwicklung in den Randbereichen.

 

Verordnung LB Tongrubenweiher

 



LB "Dobel an der Vogelweiderstraße und am Doblweg":

 

Naturnaher Waldbestand und teilweise offenes Kerbtälchen.

Verordnung zum LB "Dobel an der Vogelweiderstraße und am Doblweg

 

 

LB "Wäldchen am Döbldobl"

 

Waldbestand überwiegend aus alten Buchen, Winterquartier einer gefährdeten Fledermausart (Großer Abendsegler).

 

Verordnung LB Wäldchen am Döbldobl

 

 

 



  LB "Dobel und Innleiten zwischen Fuchsbauerweg und Pöltlbauer":

 

Überwiegend bewaldete hängige Bereiche an der linken Talseite des Inns als gliederndes Element der Landschaft und als Rückzugsgebiet für die Tierwelt (v. a. Vogelwelt, Erhalt von Höhlenbäumen), im Bereich der Innleite mit Felsen durchsetzt.

 

Verordnung LB Dobel und Innleiten zwischen Fuchsbauerweg und Pöltlbauer