Rund um die Wohnung
Informationen zur Meldepflicht
Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nachkommen.
Wie kann ich mich anmelden ?
Die An- oder Abmeldung kann persönlich bei den Bürgerämtern der Stadt Passau erfolgen.
Sie ist in Ausnahmefällen auch auf dem Postweg möglich. Den vorgeschriebenen Vordruck (Meldeschein) erhalten Sie hier.
Bringen Sie bitte die Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderpass) für alle anzumeldenden Personen mit oder legen die Kopien dem Meldeschein bei.
Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn ein Wegzug ins Ausland erfolgt. In den übrigen Fällen verständigt die Zuzugsgemeinde die Wegzugsgemeinde vom Wohnungswechsel.
Umschreibung von Kfz-Papieren
Gleichzeitig können Sie bei der Anmeldung auch die Ummeldung des Kraftfahrzeugs vornehmen. Informationen zur Umschreibung von Kfz.