
Menschen mit Behinderung
Behinderte Menschen haben ein Recht darauf, umfassend und selbstbestimmt aktiv am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Sie sollen ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich führen können.
Die Belange behinderter Menschen werden seit Oktober 2001 durch den Kommunalen Behindertenbeauftragten der Stadt Passau vertreten. Er ist für alle Anliegen behinderter Menschen zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die individuelle Beratung behinderter Menschen und deren Angehörigen sowie die Antragstellung auf Schwerbehinderung und der damit verbundenen weitergehenden Anträge. Ebenso pflegt er auch die Zusammenarbeit mit den in der Stadt Passau vertretenen Wohlfahrtsorganisationen, der Selbsthilfegruppen und die in der Behindertenarbeit tätigen Organisationen, mit dem Ziel den behinderten Menschen ein kompetenter Ansprechspartner zu sein.
Doch was bedeutet eigentlich "behindert"?
Man spricht von einer Behinderung, wenn die seelische Gesundheit, die körperliche Funktion oder die geistige Fähigkeit eines Menschen länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Da es durch diese Veränderungen unweigerlich zu Einschränkungen und dadurch auch zu sozialen Beeinträchtigungen kommt, spricht man hier von einer Behinderung. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob diese Behinderung angeboren ist, ob sie auf einem Unfall oder Krankheit beruht.
Die Schwere der Behinderung wird ausgedrückt durch den Grad der Behinderung. Der Grad der Behinderung (GdB) wird durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales festgestellt.
Schwerbehindert sind Personen, mit einem GdB von wenigstens 50. Dieser Personenkreis erhält dann einen Schwerbehindertenausweis. Bitte beachten Sie, dass die Feststellung der Schwerbehinderung immer nur auf Antrag erfolgt. Den Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung können Sie hier herunterladen.
Personen mit einem GdB von 30 oder 40 können auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Diese Gleichstellung erfolgt durch die zuständige Agentur für Arbeit. Sie erfahren dort auch, welche vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten es für behinderte Menschen in Ausbildung und Arbeit gibt.