Wohngeld

Seit mehreren Jahrzehnten hilft das Wohngeld (Mietzuschuss, Lastenzuschuss) den einkommensschwachen Mietern und selbstnutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die angemessenen Wohnkosten zu tragen.

Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann und gegebenenfalls in welcher Höhe, hängt derzeit von drei Faktoren ab

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • dem Gesamteinkommen dieser Haushaltsmitglieder und
  • der zu berücksichtigenden Miete (Bruttokaltmiete) oder Belastung.

Wie wird Wohngeld beantragt?

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Die entsprechende Auskunft sowie Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldstelle im Neuen Rathaus der Stadt Passau. Natürlich können Sie sich das entsprechenden Formular für Mietzuschuss auch hier herunterladen. Auf Ihren Wohngeldantrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt kostenfrei.

 

Für weitere Informationen sehen Sie auch:

Weitere Auskünfte der Wohngeldstelle im Behördenwegweiser erhalten Sie hier.