Bildungs- und Teilhabeleistungen
Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet folgende Leistungen:
Kinder und Jugendliche von bedürftigen Familien sollen bei der Freizeitgestaltung nicht ausgeschlossen sein, sondern aktiv daran teilnehmen. Deswegen werden beispielsweise Mitgliedsbeiträge und Teilnahmegebühren von bis zu 10 Euro monatlich übernommen
Wenn in der Kindertagesstätte, Schule oder im Hort regelmäßig warme Mittagessen angeboten werden, gibt´s einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen. Der Eigenanteil für die Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.
Für die Anschaffung von notwendigen Lernmaterialien gibt es pro Schuljahr einen Zuschuss von 100 Euro. Zu Beginn des Schuljahres werden 70 Euro gezahlt und in der zweiten Hälfte die verbleibenden 30 Euro.
Bedürftige Schülerinnen und Schüler können die Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Klassenziel – also das Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe – erreicht werden kann.
Die Schule muss den Bedarf entsprechend bestätigen und von der Schule selbst dürfen keine vergleichbaren Angebote vorliegen.
Wer eine weiterführende Schule besucht, hat oftmals einen weiten Schulweg. Werden die Kosten nicht von anderer Stelle übernommen und sind sie tatsächlich erforderlich, so werden die Kosten übernommen.
Für Kinder, die eine Kita besuchen und Schülerinnen und Schüler werden die Kosten für eintägige Ausflüge gezahlt. Für mehrtägige Fahrten und Ausflüge werden die Kosten wie bisher übernommen.
Bei Fragen helfen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter gerne weiter.
Den Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen können Sie hier herunterladen.
Weiterführende Informationen zum Thema Bildungspaket erhalten Sie hier.