Stellenausschreibungen

Hier sehen Sie die aktuellen Stellenausschreibungen der Stadt Passau. Bei Fragen können Sie sich jederzeit mit dem Personalamt der Stadt Passau in Verbindung setzen.

 


  

Zum 01.01.2014 sucht die Stadt Passau eine/n

 

  Volljuristen/Volljuristin

 

Das Aufgabengebiet umfasst die zentrale Bearbeitung der Rechtsfragen aus allen Bereichen der Stadtverwaltung, die juristische Beratung der Referate, der Fachstellen sowie der Städtischen Beteiligungen.

Für die Besetzung dieser Stelle kommen ausschließlich Bewerber/innen mit Zweitem Juristischem Staatsexamen in Frage, von denen wir neben hoher Fach- und Führungskompetenz insbesondere großes Engagement, Teamfähigkeit, Überzeugungskraft, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsfähigkeit und Entscheidungsfreude sowie ein hohes Maß an selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten erwarten. Einschlägige Verwaltungserfahrung ist erwünscht.

Die Stadt Passau bietet Ihnen eine der Position entsprechende Vergütung. Die Stelle ist mit Besoldungsgruppe A 13 / A 14 BayBesG bewertet.

 

Da Ihre Bewerbung nicht zurückgesandt wird, bitten wir um Übersendung von Kopien ohne Bewerbungsmappe bis spätestens 31. Mai 2013 an

 

Stadt Passau
- Personalamt -
Rathausplatz 3
94032 Passau

 

Wenn Sie noch Fragen zur Ausschreibung haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0851/396-429 gerne zur Verfügung.

 

  

 

 

Die Bürgerliche Waisenhausstiftung zu Passau, die im Lukas-Kern-Kinderheim derzeit eine heilpädagogische Heimgruppe und eine heilpädagogische Tagesgruppe betreibt, sucht zum 01.08.2013 eine/n

 

Diplom-Sozialpädagogin/en

mit systemischer Zusatzqualifikation,

möglichst systemische Familientherapie

in Teilzeit (derzeit 15 Wochenstunden)

 

Wir erwarten die therapeutische Betreuung der Kinder in der Heimgruppe und in der Tagesstätte. Dafür ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem im Heim tätigen pädagogischen Fachpersonal, dem Psychologen, den Jugendämtern und Eltern erforderlich.

 

Die Tätigkeit erfolgt in der Regel nachmittags, darüber hinaus ist jedoch auch eine gewisse zeitliche Flexibilität notwendig (z. B. für Besuche im Elternhaus und hausinterne Absprachen).

 

Wir bieten Ihnen eine tarifgerechte Bezahlung, die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen nach TVöD sowie eine zusätzliche Altersvorsorge.

 

Da Ihre Bewerbung nicht zurückgesandt wird, bitten wir um Übersendung von Kopien ohne Bewerbungsmappe bis spätestens 17.05.2013 an

 

Stadt Passau
- Personalamt -
Rathausplatz 3
94032 Passau

 

Wenn Sie noch Fragen zur Ausschreibung haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen unter den Telefonnummern 0851/396-170 und  0851/396-432 (nur vormittags) gerne zur Verfügung.

 


 

 

Die Stadt Passau sucht

ehrenamtliche Wahlhelfer (m/w)

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden meist als Beisitzer im Wahlvorstand in den Wahllokalen eingesetzt. Als erfahrene und bewährte Helfer können Sie zum Schriftführer oder zum Wahlvorsteher aufsteigen.

Der Wahlvorstand sorgt für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen, überprüft die Wahlberechtigung, händigt die Stimmzettel aus und zählt am Abend die Stimmen aus, um letztlich das Wahlergebnis festzustellen.

Zu den Aufgaben des Beisitzers gehören unter anderem:

  • Herrichten der Stimmzettelpakete 
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Aufstellen der Wahlkabinen und Wahlurnen 
  • Aushängen der Wahlbekanntmachungen 
  • Beschilderung des Wahllokals 
  • Auszählung der Stimmen 
  • andere Hilfstätigkeiten

Die Funktion des Wahlvorstehers und des Schriftführers sowie ihrer Stellvertreter werden meist von Parteimitgliedern oder städtischen Bediensteten ausgeübt. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben können aber auch bewährte Wahlhelfer eingesetzt werden.

Zu den Aufgaben des Wahlvorstehers zählen:

  • Leitung der Arbeiten des Wahlvorstands 
  • Überwachung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahl 
  • Schnelldurchsagen bezüglich der Wahlbeteiligung und des Wahlergebnisses 
  • Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Die Aufgaben des Schriftführers umfassen u.a.: organisatorische Aufgaben, die Führung des Wählerverzeichnisses und die Ausfertigung der Wahlniederschrift.

Die Wahlhelfer arbeiten an Wahlsonntagen in den jeweiligen Wahllokalen in Passau. Eine vollständige Liste der Wahllokale finden Sie auf unserer Homepage unter  http://www.passau.de/Stadt,Buerger-Politik/Politik,Stadtrat-Sitzungen/Wahlen.aspx  

Die Wahlhelfertätigkeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit dem so genannten Erfrischungsgeld in Höhe von 25 € entschädigt wird.

Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für Wahlvorsteher und Schriftführer finden vor den Wahlen Schulungen statt.

Die Anmeldung erfolgt formlos unter der Telefonnummer 0851-396-452 und -271 (Hauptamt).

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: 
 

Frau Margit Schurm: 0851-396-452

margit.schurm@passau.de

Frau Gabriele Raab: 0851-396-271

gabriele.raab@passau.de

Herr Robert Firmhofer: 0851-396-377

robert.firmhofer@passau.de


 

 

Auswahlverfahren für die Einstellung in der 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Einstellungsjahr 2014)

 

  

Nach derzeitiger Planung beabsichtigt die Stadt Passau zum 01. September 2014 die Einstellung von einem/einer Anwärter/in in der 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen.

 

Voraussetzung zur Bewerbung um diesen Ausbildungsplatz ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren für das Einstellungsjahr 2014, das am 08. Juli 2013 durchgeführt werden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die

 

  • Deutsche/r im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes (GG) sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben
  • mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Hauptschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als mittleren Schulabschluss anerkannten Bildungsstand bereits erworben haben oder voraussichtlich bis spätestens zum Einstellungstermin erwerben (der einfache Abschluss einer Hauptschule ist nicht ausreichend)
  • zum Einstellungszeitpunkt grundsätzlich unter 45 Jahre alt sind

Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der oben genannten Staaten haben grundsätzlich die gleichen Einstellungschancen wie deutsche Staatsangehörige. In einigen wenigen Fachbereichen dürfen jedoch nur Deutsche im Sinn des Art. 116 GG in ein Beamtenverhältnis berufen werden, wenn die Aufgaben es erfordern (Art. 39 Abs. 4 EG-Vertrag, § 7 Abs. 2 BeamtStG).

 

Das Formular zur Zulassung zum Auswahlverfahren kann ab sofort bei der

Stadt Passau, - Personalamt - , Rathausplatz 3, 94032 Passau

(Ansprechpartner: Hr. Friedenberger, Tel. 0851/396-516) angefordert werden und muss

 

bis spätestens 17. Mai 2013

 

zurück geleitet sein.

 

Ausführlichere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zum Auswahlverfahren und zum Ablauf der Auswahlprüfung sowie zum Einstellungsverfahren können der Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses (www.lpa.bayern.de) entnommen werden.

 

 


Auswahlverfahren für die Einstellung in der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Einstellungsjahr 2014)

 

 

Nach derzeitiger Planung beabsichtigt die Stadt Passau zum 01. September 2014 die Einstellung von einem/einer Anwärter/in in der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen.

 

Voraussetzung zur Bewerbung um diesen Ausbildungsplatz ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren für das Einstellungsjahr 2014, das am 07. Oktober 2013 durchgeführt werden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die

 

  • Deutsche/r im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes (GG) sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben
  • mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bereits erworben haben oder diesen Abschluss voraussichtlich bis spätestens zum Einstellungstermin erwerben
  • zum Einstellungszeitpunkt grundsätzlich unter 45 Jahre alt sind

 

Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der oben genannten Staaten haben grundsätzlich die gleichen Einstellungschancen wie deutsche Staatsangehörige. In einigen wenigen Fachbereichen dürfen jedoch nur Deutsche im Sinn des Art. 116 GG in ein Beamtenverhältnis berufen werden, wenn die Aufgaben es erfordern (Art. 39 Abs. 4 EG-Vertrag, § 7 Abs. 2 BeamtStG).

 

Das Formular zur Zulassung zum Auswahlverfahren kann ab sofort bei der

Stadt Passau, - Personalamt - , Rathausplatz 3, 94032 Passau

(Ansprechpartner: Hr. Friedenberger, Tel. 0851/396-516) angefordert werden und muss

 

bis spätestens 27. Juni 2013

 

zurück geleitet sein.

 

Ausführlichere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zum Auswahlverfahren und zum Ablauf der Auswahlprüfung sowie zum Einstellungsverfahren können der Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses (www.lpa.bayern.de) entnommen werden.

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