AUFJagdrecht

 

Wer in Deutschland die Jagd ausüben möchte bzw. Jagdwaffen erwerben möchte, benötigt dazu einen gültigen Jagdschein. Dieser wird bei Vorliegen der Voraussetzungen (Zuverlässigkeit, bestandene deutsche Jägerprüfung und ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung) von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde auf Antrag erteilt.

Aufgaben / Dienstleistungen

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerMail
Karl Heinz Auerbeck
Sachbearbeiter
+49(0)851/396-420+49(0)851/396-291105E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Anschrift

Ordnungsamt Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia
Vornholzstr. 40
94036 Passau
Telefon: 0851/396-395
Fax: 0851/396-130
E-Mail: ordnungsamt@passau.de

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

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