
Fischereirecht
Wer in Bayern fischen möchte, benötigt dazu entweder einen Fischereischein auf Lebenszeit, einen Jugendfischereischein oder einen Jahresfischereischein (für Urlauber).
Aufgaben / Dienstleistungen
Notwendige Unterlagen
- Prüfungszeugnis über die in Bayern abgelegte Fischerprüfung oder den bisheriger Fischereischein
- Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles Passfoto
Anschrift
Ordnungsamt Stadt Passau, Dienstleistungszentrum Passavia
Vornholzstr. 40
94036 Passau
Telefon: 0851/396-395
Fax: 0851/396-130
E-Mail: ordnungsamt@passau.de
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr