Förderung durch die Stadt Passau

Die Stadt Passau fördert durch Zuschüsse den Bau oder Erwerb von Eigenheimen (keine Eigentumswohnungen). Antragsberechtigte sind
(Ehe-)Paare, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartner-schaftsgesetzes und Alleinerziehende, wobei zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Partner bzw. der/die Alleinerziehende das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf.

Die Grundförderung beträgt 5.000,00 €. Für jedes Kind unter 18 Jahren erhöht sich der Zuschuss um 2.500,00 €, wobei die Maximalförderung 15.000,00 € beträgt. Bestimmte Einkommensgrenzen sind zu beachten.

Einzelheiten können den unten genannten Richtlinien (s. Merkblätter) entnommen werden.

Im Zusammenhang mit diesem städtischen Zuschuss wird auf Folgendes verwiesen:

 

Formulare:

 

Merkblätter:

 

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