Wohnberechtigungsbescheinigung

Wer eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten möchte, bedarf hierzu einer Wohnberechtigungsbescheinigung. Jeder wohnungssuchende Haushalt kann bei der Stadt Passau einen Wohnberechtigungsschein erhalten, sofern er zum wohnberechtigten Personenkreis gehört. Das Familieneinkommen darf hierbei die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Bei der Antragstellung sollen in jedem Fall die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate aller Haushaltsangehörigen mitgebracht werden.

Formular:

 

Ansprechpartner finden Sie hier im Behördenwegweiser.