DienstleistungErteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen für geförderten Wohnraum

Öffentlich geförderte Mietwohnungen dürfen nur mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Jeder wohnungssuchende Haushalt kann einen Wohnberechtigungsschein erhalten, sofern er zum wohnberechtigten Personenkreis gehört. Das Familieneinkommen darf hierbei die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Für Sie zuständig:

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Verena Albano
Sachbearbeiterin
0851/396-4460851/396-502Neues Rathaus/106E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Notwendige Unterlagen:

Bitte bringen Sie zur Antragstellung die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsangehörigen mit.

Anschrift:

Stadt Passau, Neues Rathaus
Rathausplatz 3
94032 Passau
Telefon: 0851/396-379
Fax: 0851/396-502
E-Mail: bauverwaltung@passau.de

Öffnungszeiten:

Mo-Fr. 8.00-12.00, Mo-Di 13.00-16.00, Do 13.00-17.00