
Erteilung von Wohnberechtigungsbescheinigungen für geförderten Wohnraum
Öffentlich geförderte Mietwohnungen dürfen nur mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Jeder wohnungssuchende Haushalt kann einen Wohnberechtigungsschein erhalten, sofern er zum wohnberechtigten Personenkreis gehört. Das Familieneinkommen darf hierbei die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Für Sie zuständig:
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer Nr. | e-mail |
|---|
Verena Albano Sachbearbeiterin | 0851/396-446 | 0851/396-502 | Neues Rathaus/106 |  |
Notwendige Unterlagen:
Bitte bringen Sie zur Antragstellung die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Haushaltsangehörigen mit.
Anschrift:
Stadt Passau, Neues Rathaus
Rathausplatz 3
94032 Passau
Telefon: 0851/396-379
Fax: 0851/396-502
E-Mail: bauverwaltung@passau.de
Öffnungszeiten:
Mo-Fr. 8.00-12.00, Mo-Di 13.00-16.00, Do 13.00-17.00