ArbeitsbereichDenkmalschutz - Untere Denkmalschutzbehörde

 

 

Das Bauordnungsamt als Untere Denkmalschutzbehörde erteilt denkmalschutzrechtliche Erlaubnisse und betreut das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (LfD) bei der Abhaltung der monatlichen Sprechtermine zur Bürgerberatung, holt bei Bauanträgen in betroffenen Bereichen die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege ein, ahndet Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen denkmalschutzrechtliche Vorschriften.
In der Stadt Passau gibt es über 700 eingetragene Baudenkmäler und 4 denkmalgeschützte Ensemblebereiche:

Die Denkmallisten werden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt.
Bei der Denkmalschutzbehörde der Stadt liegt die vollständige Denkmalliste mit allen Einzeldenkmälern für jedermann zur Einsicht bereit.

Die Besiedlung des heutigen Stadtgebietes, lässt sich bis in die Bronze- und Hall-stattzeit zurückverfolgen und verdichtete sich durch die keltische Siedlung Oppidum Boiodurum auf dem Altstadthügel.
Ihren heutigen Namen verdankt die Stadt wohl dem römischen Auxiliarkastell Batavis der 9ten Kohorte Batavorum, dessen Name im Laufe der Zeit zu Passau wurde.
Das von den Passauern und seinen Gästen so beliebte Stadtbild erhielt die Stadt durch die barocke Überformung nach zwei verheerenden Stadtbränden i. d. J. 1662 und 1680.
Im Zentrum dieses denkmalgeschützten Ensembles Altstadt im Stil des italienischen Spätbarock bewundern wir den Dom St. Stephan.
Ebenfalls unter Denkmalschutz steht das Ensemble Hals in der Halser Ilzschleife rund um den Marktplatz der 1376 mit „Stadtgerechtigkeit begabten Siedlung“.
Beim Ensemble Dr.-von-Pichler-Platz im Stadtteil Haidenhof handelt es sich um eine 1922 / 1923 errichtete Mustersiedlung mit zweigeschossigen Siedlungshäusern, die auf die Stadtpfarrkirche St. Josef ausgerichtet sind.
Weiter Informationen zur Stadtgeschichte und den rund 800 Einzelbaudenkmälern in Passau finden Sie in der Denkmalschutzliste Passau.

Genaue Erläuterungen zu den Ensemblebereichen finden Sie hier.

Zum Schutz dieser historischen Kulturgüter ist vorgesehen, dass vor Veränderung eines Hauses im Ensemblebereich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis eingeholt werden muss, die kostenfrei erteilt wird und auch für die steuerrechtlich wichtige Abschreibung für Investitionen erforderlich ist.
Bei einem Fensteraustausch, einem neuen Farbanstrich oder sonstigen Änderun-gen der Häuser im Denkmalschutzbereich können Sie sich bei uns unter Tel.: 0851 / 396 – 303 mit dem Landesamt für Denkmalpflege einen Beratungs- oder Besprechungstermin vereinbaren.

Der Freistaat Bayern fördert den Erhalt von Baudenkmälern wegen des sog. denkmalpflegerischen Mehraufwands.
Antrag für Förderungen durch den Freistaat und auch die Zuschüsse der Stadt Passau erhalten Sie vom Bauverwaltungsamt (Frau Seidl, Tel.: 0851 / 396 – 509).

 

Für Sie zuständig:

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Michaela Wenzel
stellvertretende Dienststellenleiterin
0851/396-3910851/396-296Neues Rathaus/114E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Manuela Kölbl
Sachbearbeiterin
396-3030851/396-296119E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Anschrift:

Stadt Passau, Neues Rathaus Bauordnungsamt
Rathausplatz 3
94032 Passau
Telefon: 0851/396-303
Fax: 0851/396-296
E-Mail: bauordnung@passau.de

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr; Mo - Di 13:00 - 16:00 Uhr; Do 13:00 - 17:00 Uhr