Flüchtlingshilfe - Ukraine
Registrierung
Sollten ukrainische Flüchtlinge in Passau eine Unterkunft bezogen haben, die nicht durch die Stadt Passau vermittelt wurde, haben diese Personen dennoch Anspruch auf staatliche Leistungen und Krankenhilfe. Außerdem benötigen sie für einen über 90 Tage gehenden Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis.
Sowohl die Beantragung von finanzieller Unterstützung, als auch die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgen im Ausländeramt der Stadt Passau. Hierzu sind in einem ersten Schritt lediglich die Personalien der ukrainischen Staatsangehörigen, sowie Kopien der Reisepässe an das Funktionspostfach des Ausländeramtes ala-ukraine@passau.de zu übermitteln.
Das Ausländeramt steht für Fragen unter der Telefonnummer 396-548 zur Verfügung.
Informationsblätter der Stadt Passau:
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (StMI) zur Erklärung des weiteren Verfahrens für Flüchtende aus der Ukraine nach der Ankunft in Deutschland:
Notunterkunft
Aktuell hält die Stadt Passau Räumlichkeiten am Dreiflüssestadion als mögliche Notunterkunft für Flüchtende aus der Ukraine bereit. Diese steht rund um die Uhr zur Verfügung.
Adresse:
Dreiflüssestadion
Danziger Straße 40
94036 Passau
Impfungen - Informationen des Robert-Koch-Instituts (RKI):
Unterstützung und Hilfe
Freiwillige Helfer, welche z. B. der Belegung oder auch bei der Verständigung als Sprachmittler helfen möchten, können sich bei dem Ehrenamtskoordinator der Stadt Passau, Herrn Tobias Schmidt per E-Mail tobias.schmidt@passau.de oder per Telefon 0851/396-421 melden.
Die Koordinierungsstelle der Stadt Passau nimmt derzeit keine Sachspenden entgegen.
Weitere Informationen: