Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können unter bestimmten Voraussetzungen eingebürgert werden.
Haben Sie Interesse an einer Einbürgerung, empfehlen wir Ihnen zuerst eine persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme, um abklären zu können, ob die Voraussetzungen zur Antragstellung vorliegen und welche Unterlagen erforderlich sind.
Es gibt im wesentlichen 3 Rechtsgrundlagen für eine Einbürgerung. Diese sind an verschiedene Voraussetzungen gebunden, die unter den nachstehenden Links im Einzelnen dargestellt werden.
Ermessenseinbürgerung nach § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz
Einbürgerung nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz
Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz