Abwassergebühren
Zum 01.01.2011 ist in der Stadt Passau eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (BGS-EWS/FES) in Kraft getreten.
Danach werden bei allen Grundstücken Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren getrennt nach dem gesplitteten Maßstab erhoben. Die Schmutzwassergebühren (1,84 € /m³) bemessen sich nach der anfallenden Schmutzwassermenge und werden in der Regel von der Stadtwerke Passau GmbH zusammen mit den sonstigen Versorgungsleistungen (Wasser, Strom, Gas) erhoben (§ 11 BGS-EWS/FES).
Die Niederschlagswassergebühren (0,42 €/m²) bemessen sich nach der Größe und der Art der versiegelten Flächen und werden von der Stadt in einem gesonderten Bescheid festgesetzt (§§ 11 u. 12 BGS-EWS/FES).
Als Versiegelungsfläche gilt der bebaute und der befestigte Teil des Grundstücks, von dem aus Niederschlagswasser der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt wird, multipliziert mit dem in der Anlage 1 der Satzung festgelegten Faktor.
Rechtliche Grundlagen:
Anschrift
Stadt Passau, Neues Rathaus
Rathausplatz 3
94032 Passau
Telefon: +49 (0) 851/396-0
E-Mail: poststelle@passau.de
Öffnungszeiten:
Zugang zum Gebäude von Montag - Donnerstag 08.00-16.00 Uhr und Freitag 08.00-12.00 Uhr. Teilweise Termine nur nach telefonischer Vereinbarung. Bitte halten Sie mit der jeweiligen Dienststelle Rücksprache.
Hinweis:
Personen, die direkt aus einem ausgewiesenen Risikogebiet* nach Passau eingereist sind, werden nur bedient, wenn sie nachweisen können, dass eine Ausnahme nach der Einreise-Quarantäne-Verordnung greift, insbesondere:
• Vorliegen eines negativen Corona-Tests welcher höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen wurde
• Dauer des Auslandsaufenthalts betrug weniger als 48 Stunden
Ist ein Nachweis nicht möglich, werden diese Personen der Gebäude verwiesen.
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